Ist man Zuhause produktiver als im Büro?

Es geht um Homeoffice und Personalführung. Die Welt der klassischen Führungstheorien mit ihren klaren, zumeist eindimensionalen Konzepten, bei denen Führungseigenschaften, Führungsverhalten und Führungssituationen im Vordergrund stehen, wird heute von einer Führungswelt abgelöst, die auch als New Work bezeichnet wird. Nicht nur die Vielzahl von jährlich erscheinenden Führungsratgebern, sondern auch die Sichtung aktueller Trainingskonzepte macht deutlich, dass das Thema Personalführung und neue Führungskonzepte eine Blütezeit erlebt. Doch wie lässt sich die Flut neuer Führungstheorien und -konzepte erklären?

Nehmen wir das Beispiel Homeoffice. Im Gegensatz zu den klassischen Führungsansätzen sind die New-Work-Konzepte deutlich besser auf den Corona-induzierten Homeoffice-Boom vorbereitet. Schließlich haben die virtuelle Führung, die digitale Führung und vor allem der Super-Leadership-Ansatz einen ihrer Ursprünge in der räumlichen Distanz zwischen Führenden und Geführten. Das Homeoffice spiegelt also genau eine der möglichen Voraussetzungen für diese neuen Führungskonzepte wider.

Homeoffice ist ein Teilaspekt der Telearbeit. Dieser Begriff fasst Arbeitsformen zusammen, bei denen Mitarbeiter ihre Arbeit ganz oder teilweise außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers verrichten. Oft wird auch von Mobilarbeit oder von mobiler Arbeit gesprochen. Beim Homeoffice findet diese Arbeit zuhause – also in den Räumen des Arbeitnehmers – statt. 

Da dem Begriff Homeoffice (noch) der Ordnungsrahmen fehlt, hatte das Bundearbeitsministerium einen Entwurf für das „Mobile-Arbeit-Gesetz“ erarbeitet. Die Rede war von jährlich 24 Tage – also zwei Tage im Monat – gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice bzw. mobile Arbeit für jeden Vollzeitbeschäftigten. Dieser Gesetzesentwurf wurde jedoch noch vor der Ressortabstimmung zurückgezogen. Um mobilem Arbeiten doch noch einen rechtlichen Rahmen zu geben, hat dann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen neuen Referentenentwurf vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit ist darin nicht mehr vorgesehen, stattdessen soll es eine Erörterungspflicht geben. Was heißt das?

Arbeitgeber mit Beschäftigten, die mobil arbeiten wollen, müssen die entsprechenden Möglichkeiten für Homeoffice erörtern. Der Arbeitnehmer soll dem Arbeitgeber dazu seinen Wunsch in Bezug auf Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung drei Monate vor dem gewünschten Termin in Textform mitteilen müssen.

In vielen Dienstleistungsbereichen, bei denen der Kunde als externer Faktor eine wichtige Rolle spielt, wird eine solche Erörterung allerdings wenig Erfolg haben. Anders sieht es dagegen in den meisten Führungs-, Verwaltungs- und Enabling-Bereichen aus. Hier kann Homeoffice zu einer erheblichen Entlastung vieler Familien bedeuten. Grundsätzlich sind sich alle Politikbeteiligten einig, dass Homeoffice eine große Chance für die Wirtschaft ist. Ob man daraus allerdings einen gesetzlichen Anspruch ableiten kann, anstatt eine Einigung den Tarifpartnern zu überlassen, ist zumindest fraglich.

Besonders eindrucksvoll hat Verena Pausder in ihrem Bestseller „Das Neue Land“ die Wirkung von Homeoffice auf New Work beschrieben:

Zum Hintergrund und weiteren Quellen hier.

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