Nicht wenige Personalverantwortliche stellen das Entgelt – besonders unter dem Aspekt der Mitarbeiterbindung – als den entscheidenden Baustein des betrieblichen Anreizsystems heraus. Eine solch eindimensionale Betrachtung wird den unterschiedlichen Verhaltensmotiven der Mitarbeiter jedoch nicht gerecht. Und schon gar nicht den Wünschen eines Großteils der neuen Generationen Y und Z.
Untersuchungen zeigen, dass nicht so sehr die finanziellen (also materiellen) Anreize der entscheidende Bindungsfaktor sind. Es sind vielmehr die immateriellen Anreize, die durch die Teilnahme am Planungs- und Entscheidungssystem, am Karrieresystem, am Informationssystem oder am Organisationssystem des Unternehmens gesetzt werden. Konkret sind damit Anreize wie Kommunikation von Karrieremöglichkeiten, Reputation des Arbeitgebers, ausreichende Entscheidungsfreiheit, Übertragung von Verantwortung, Trainingsangebot, Work-Life-Balance u. ä. gemeint.
Damit ist zugleich auch das Dreieck zwischen technisch organisatorischem Wandel, demografischer Entwicklung und die als Wertewandel bezeichneten Wertverschiebungen angesprochen. Bei Führungsnachwuchskräften bzw. jüngeren Mitarbeitern ist eine Eindeutigkeit der Werteorientierung allerdings (noch) nicht zu beobachten. Sie bewegen sich eher in Spannungsfeldern wie in der Abbildung dargestellt. Dies untermauern auch die entsprechenden Ergebnisse der Absolventenbefragungen u. a. von EY, Kienbaum oder Stepstone. So wetteifern in diesen Studien Familie und Freunde einerseits und Erfolg und Karriere andererseits um den ersten Platz der Werterangfolge der befragten Studienteilnehmer.
Allerdings lässt sich heutzutage eine gewisse Tendenz ausmachen: So dominiert das Paket um Vereinbarkeit von Familie und Job, Work-Life-Balance und Jobsicherheit zunehmend das Paket Karriereentwicklung, Gehalt und Gehaltssteigerung.
In diese Beobachtung fällt auch mein Blog-Beitrag der letzten Woche. Hier hatte ich deutlich gemacht, dass für die Generation Z nicht der Firmenwagen, sondern der Überstundenausgleich an der ersten Stelle auf der Wunschliste für zusätzliche Arbeitgeberleistungen liegt.
Mehr dazu hier:
Antworten